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Wir bieten eine Preissicherheit für Ihre günstigste private Krankenversicherung!
Das heisst das Sie die von uns angebotenen Tarife nirgendwo günstiger bekommen als bei uns! Weder bei der Versicherungsgesellschaft direkt oder deren Vertretern, Versicherungsmaklern oder einem anderen Internetanbieter.
Krankenversicherungs-vergleiche.com hat nur kostenlose Serviceleistungen.
Sollten Sie denselben Tarif eines bestimmten Versicherers zu einem niedrigeren Beitrag als bei uns finden, erstatten wir Ihnen für ein Jahr die Differenz!
Mit dem demselben Tarif meinen wir den von uns angebotenen Tarif eines bestimmten Versicherers. Besonderheiten wie Gruppenversicherungsverträge, Risikozuschläge und Ausschlüsse aufgrund von Vorerkrankungen sind immer gesondert zu vereinbaren und daher von unserer Preisgarantie ausgeschlossen.
Um privat krankenversichert zu sein, gelten bestimmte Bedingungen, die ein Versicherungsnehmer erfüllen muss. Nicht jeder kann aus der gesetzlichen Krankenkasse austreten und eine private Krankenversicherung abschließen.
Grundsätzlich gilt*: ihre Krankheitskosten privat absichern können:
- Arbeitnehmer deren Brutto-Monatseinkommen das 3.
Jahr in Folge die Pflichtversicherungsgrenze überschritten hat
(4.162,50 Euro, entspricht jährlich 49.950 Euro)
- Selbstständige, Freiberufler und Künstler
unabhängig von der Höhe ihres Einkommens
- Beamte und andere Beihilfeberechtigte wie Richter,
Landtags- und Bundestagsabgeordnete
*U.U. können Versicherungsgesellschaften
die Aufnahme von Personen ablehnen, die ein bestimmtes Krankheitsbild
aufweisen, obwohl obige Grundvoraussetzungen erfüllt sind.
Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber mit
Als privat krankenversicherter Arbeitnehmer bekommen Sie wie in der
Gesetzlichen einen Zuschuss von 50 % der Beiträge von Ihrem Arbeitgeber
– bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Kassen. Neben der Absicherung
Ihrer Krankheitskosten – je nach gewähltem Tarif vom günstigen
Basisschutz bis hin zum exklusiven Top-Schutz mit maximaler Leistung
weltweit – können Sie als Arbeitnehmer ein Krankentagegeld
vereinbaren. Die Krankentagegeld-Versicherung springt ein, wenn die
sechswöchige Lohnfortzahlungspflicht Ihres Arbeitgebers im Krankheitsfall
endet. So ist gesichert, dass Sie bei längerer Krankheit auf Ihr
gewohntes Einkommen nicht verzichten müssen.
Auch Einkommensverluste im Krankheitsfall sollten berücksichtigt
werden
Als Selbstständiger, Freiberufler oder Künstler können
Sie sich unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens privat versichern.
Wenn Sie auf eigene Rechnung tätig sind, zahlt Ihnen im Krankheitsfall
niemand Ihr Einkommen weiter – eine ergänzende Krankentagegeld-Versicherung
ist deshalb für Sie besonders wichtig. Sparen Sie durch Vereinbarung
von so genannten Karenzzeiten und Leistungsstaffelung: in den ersten
Tagen einer Erkrankung leistet die Tagegeldversicherung dann noch nicht,
die Zahlung setzt nach einer oder zwei Wochen mit einem kleineren Betrag
ein, der sich stufenweise erhöht – erst nach einigen Wochen
ist das endgültige Niveau erreicht. Die Beiträge zu einer
gestaffelten Krankentagegeld-Versicherung sind erheblich günstiger
als bei sofortiger Vollleistung ab Beginn der Erkrankung. Die Höhe
des Kranketagegelds können Sie individuell vereinbaren und Ihren
persönlichen Bedürfnissen anpassen.
Für Beamte ist die private Krankenversicherung meist die einzigst sinnvolle Alternative
Wenn Sie Beamter, Richter oder Abgeordneter sind, erstattet Ihr Dienstherr (Bund oder Land) durch die so genannte Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten für Sie und Ihre direkten Angehörigen – je nach Art der Kosten zwischen 50 und 80 Prozent. Nur der Restbetrag muss noch abgesichert werden. Die private Krankenversicherung ist für Beihilfeberechtigte die einzig sinnvolle Alternative, denn bei gesetzlich versicherten Beamten übernimmt der Dienstherr keinen Arbeitnehmeranteil.
Quelle: http://www.krankenversicherung.net
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